Fit und gesund durch Sport mit dem Hund!

An erster Stelle steht der Spaß des Mensch-Hund-Teams bei gemeinsamen sportlichen Aktivitäten. Voraussetzung für die Teilnahme an Turnieren und Wettkämpfen ist das Ablegen der sogenannten Begleithundeprüfung im Zuge der Basisausbildung.

Auch Hundehalter ohne Turnierambitionen, die ihren Hund über den Grundgehorsam hinaus fördern, fordern und an einer Begleithundeprüfung teilnehmen möchten, sind herzlich willkommen.

Was ist die Begleithundeprüfung?

In der Prüfung zum Begleithund wird die Unbefangenheit, der Gehorsam, die Verkehrssicherheit und die Sozialverträglichkeit des Hundes auf die Probe gestellt und von einem unabhängigen Richter bewertet. Die Fähigkeiten und das Miteinander des Teams werden in mehreren Prüfungsteilen beurteilt:

Prüfungsteil: Sachkundenachweis (SKN)

Mit einem Sachkundetest muss der Hundehalter vor Beginn des praktischen Teils der Prüfung zunächst nachweisen, dass er über das notwendige Grundwissen der Hundehaltung verfügt. Dieser Test kann auch vor der Prüfung u.a. bei ortsansässigen, anerkannten Tierärzten oder beim Veterinäramt ablegt werden.

Hat der ausgewachsene Hund eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder wird ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen, ist der Sachkundenachweis in Nordrhein-Westfalen Pflicht – unabhängig von der Absicht, eine BH-Prüfung machen zu wollen (Referenz: Landeshundegesetz NRW).

Prüfungsteil: Identifikation und Unbefangenheitprüfung des Hundes

Mit Hilfe des Chips oder einer Tätowierung wird die Identität des Hundes festgestellt. Im Zuge dieser Feststellung prüft der Richter auch die Unbefangenheit des Hundes. Der Hund sollte dabei nicht aggressiv oder übermäßig ängstlich reagieren. Es wird während des gesamten Prüfungstages beurteilt, ob der Hund unbefangen ist.

Prüfungsteil: Unterordnung

Dieser Teil findet auf der Platzanlage unseres Vereins statt. In mehreren Übungen wird dabei mit und ohne Leine der Gehorsam und die Teamarbeit bewertet. Hierzu zählt u.a. die Leinenführigkeit und Freifolge in verschiedenen Tempi, Winkeln und Wendungen nach einem festen Schema. Das Beherrschen des Sitz‘ und Platz‘ wird ebenfalls in verschiedenen, vorgeschriebenen Übungen abgefragt.

Prüfungsteil: Verkehr-/ Außenteil

Im letzten Teil der Begleithundeprüfung werden real mögliche Situationen im öffentlichen Raum bewertet. Häufig wird als Prüfungsort dafür ein Parkplatz oder ein anderer gut besuchter Ort gewählt. Neben Verhalten gegenüber anderen Menschen, Hunden, Fahrradfahrern u.Ä. wird auch das Verhalten im normalen Straßenverkehr geprüft.

Vorausetzungen zur Teilnahme an einer Begleithundeprüfung

Der Hund muss:

– gesund und geimpft sein,

– das Alter von 15 Monaten vollendet haben und

– muss mittels Chip oder Tätowierung eindeutig identifizierbar sein.

Der Halter/ Hundeführer muss:

– eine Haftpflichtversicherung des Hundes besitzen und

– Mitglied in einem dem VDH (Verband für das deutsche Hundewesen) angeschlossenen Vereins sein.

Für die Prüfung gilt die aktuelle Internationale Prüfungsordnung der FCI (Féderation Cynologique Internationale) vom 01.Januar 2019. Der Leitfaden ist bei uns im Verein erhältlich.

Haben wir Dein Interesse geweckt oder solltest Du noch Fragen haben, kontaktiere uns unter:

ausbilder@hsf93.de